AGBs, Vereinsstatuten und Datenschutzhinweise

Stand: 01.10.2025

1. Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft beim Verein „Slow Food Vorarlberg“ (SFV) inkludiert automatisch eine Mitgliedschaft bei Slowfood International. Infos: slowfood.com.

2. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Antrags durch den Vorstand von SFV und gilt für das laufende Kalenderjahr.

3. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils zu Jahresbeginn automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vor Jahresende schriftlich gekündigt wird.

4. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird jährlich von der SFV-Generalversammlung, zu der alle Mitglieder eingeladen werden, festgelegt, und ist binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung fällig.

5. Die Mitglieder von SFV stehen hinter den Zielen von Slowfood international: „ Gutes, sauberes und faires Essen für alle“.

6. Die  Mitglieder von SFV wahren die Vereinsstatuten und fördern  durch ihre Haltung  eine Verstärkung der Slowfood-Genusskultur.

7. Der Vorstand hat das Recht, Mitglieder bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Statuten oder bei vereinsschädigendem Verhalten auszuschließen.

8. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt auch das Recht zur Nutzung von vereinsinternen Angeboten und Leistungen.

2. Leistungen des Vereins

1. Die Mitglieder von SFV erhalten Einladungen zu Veranstaltungen und Informationen über Aktivitäten im Sinne des Vereinszwecks. Dies bedeutet nicht, dass die Teilnahme kostenlos ist.

2. Der Verein SFV veranstaltet jährlich mindestens fünf Veranstaltungen oder Exkursionen, zu denen die Mitglieder eingeladen werden.

3. Änderungen oder Absagen von Veranstaltungen können aus organisatorischen, finanziellen oder rechtlichen Gründen erfolgen.

3. Haftung

1. Der Verein haftet nicht für Schäden, die Mitglieder im Rahmen von Veranstaltungen oder Exkursionen erleiden.

2. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt für alle Mitglieder auf eigene Verantwortung.

4. Datenschutz (DSGVO)

1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Zahlungsinformationen) ausschließlich zum Zweck der Mitgliederverwaltung, Beitragsabrechnung und Kommunikation im Rahmen der Vereinstätigkeit.

2. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Vereins an einer funktionierenden Verwaltung).

3. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies zur Erfüllung der Vereinsaufgaben notwendig ist (z. B. Bankinstitut für Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen) oder Weitermeldung an Slowfood International..

4. Die Mitglieder haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

5. Eine erteilte Einwilligung (z. B. für die Zusendung von Newslettern) kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

6. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Vorstand des Vereins „Slowfood Vorarlberg“. Kontakt: praesident@slowfoodvorarlberg.at

7. Beschwerden können auch an die österreichische Datenschutzbehörde (http://www.dsb.gv.at) gerichtet werden.

8. Daten werden grundsätzlich für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert; nach deren Beendigung erfolgt die Löschung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Einsatz von Google reCAPTCHA

  1. Zum Schutz der Vereins-Website und Online-Formulare wird Google reCAPTCHA (ein Dienst von Google Ireland Limited) eingesetzt.

  2. reCAPTCHA dient dazu, automatisierte Eingaben (z. B. durch Bots) zu verhindern und die Sicherheit der Website zu gewährleisten.

  3. Im Rahmen dieses Dienstes werden technische Daten wie IP-Adresse, Mausbewegungen, Verweildauer oder Cookies an Google übermittelt.

  4. Die Nutzung von reCAPTCHA erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am Schutz der Website und ihrer Formulare).

  5. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Google finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google sowie den Nutzungsbedingungen.

5. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsordnung unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

2. Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.

3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vereins in Vorarlberg.